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Willkommen beim BJV Kreisgruppe Mühldorf am Inn e.V.

Aufhebung der Schonzeit von Rabenkrähen im Landkreis Mühldorf a. Inn

Das Landratsamt Mühldorf hat bestätigt, dass die Allgemeinverfügung 32/4-7512 vom 31.03.2021 bis auf Widerruf gilt und somit auch im Jagdjahr 2022 angewendet werden soll.
In der Allgemeinverfügung wird die Schonzeit für nicht am Brut- und Aufzuchtgeschein beteiligten Jungvogelschwärme der Rabenkrähe im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juni des jeweiligen Jahres auf dem Gebiet des Landkreises Mühldorf a. Inn aufgehoben. Die Schonzeit für adulte Vögel ist weiterhin vom 15. März bis 15. Juli.
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